AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist das Training des Hundes (Name, Chip-Nr., Versicherungs-Nr. lt. Anmeldung). Der Umfang und die Dauer des Trainings erfolgen nach Absprache zwischen Trainerin und Halter(in) des Hundes. Während der gesamten Dauer des Trainings werden keine Angst auslösenden Trainingsmethoden angewandt, oder Dinge verwandt, die dem Hund Schmerz zufügen (Halti, Kopfhalfter, Stachelhalsband, Würgehalsband, Sprühhalsbänder, Wurfketten, oder Ähnliches).

  • 2 Anamnese/Beratung/Einzeltraining

Die Anamnese findet statt, um im Rahmen einer Verhaltenstherapie, Beratung oder eines Einzeltrainings Hintergrundinformationen zu sammeln und die Trainingsmethode zu ermitteln. Die Trainerin nutzt dafür alle ihr zur

Verfügung stehenden Möglichkeiten. Die Trainerin kann das Training nach dem Gespräch ablehnen. Die Anamnese/Beratung/Einzeltraining stellt keine Vertragsbindung dar. In jedem Fall ist eine Gebühr von 40,00€  fällig bei einem 60 Minuten Gespräch oder Einzeltraining. Jede weitere Viertelstunde wird mit 10,00€ vergütet.

  • 3 Umfang einer Trainingseinheit

Eine Trainingseinheit beläuft sich auf 60 Minuten. Verlängert sich eine Einzeltrainingseinheit, wird im Viertelstundentakt, je angefangene Viertelstunde 10,00€ abgerechnet.

  • 4 Bezahlung

Kosten für ein Einzeltraining / Anamnese / Beratung sind unmittelbar nach Einzeltraining / Anamnese / Beratung fällig und müssen bar bezahlt werden. Teilnahmegebühren für Gruppenkurse und Workshops müssen bei Anmeldung bar bezahlt werden oder innerhalb von 5 Tagen überwiesen werden.

Die Trainerin kann bei grob fahrlässigen Handlungen des Hundehalters oder nicht befolgten Anweisungen, die den Trainingserfolg gefährden, jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Eine Rückzahlung der Trainingsgebühr ist nicht die Regel und liegt im Ermessen der Trainerin. Eine Erfolgsgarantie für das Training gibt es nicht, da zu viele Äußere- und Umweltfaktoren das Training beeinflussen und das Training abhängig ist vom Verhalten des Hundehalters. Bei Ausfall der Trainerin durch Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt werden die Trainingseinheiten nachgeholt.

  • 5 Rücktrittsrecht

Der Hundehalter kann 14 Tage vor Beginn der Kurse/10er Karten von der Leistung zurücktreten. Bei Ausfall des Hundehalters durch Krankheit werden die Trainingszeiten nachgeholt. Um rechtzeitige Information wird

gebeten. Bricht der Hundehalter das Training ab, z. B. aus Motivationsmangel, wird die Kursgebühr nicht erstattet. Termine für Einzeltraining/Anamnese/Beratung/Gruppenstunde müssen bis spätestens 24 Stunden vor

Beginn abgesagt werden, ansonsten wird das Training normal abgerechnet. Die Übertragung der Kursteilnahme oder von 10er Karten an Dritte ist nicht möglich. Eine 10er-Karte ist halbes Jahr ab Beginn/Kaufdatum gültig.

  • 6 Haftung

Für den Hund und den Halter muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen. Die Versicherungsnummer und -gesellschaft muss der Trainerin schriftlich mitgeteilt werden. Der Hundehalter haftet für alle Schäden, auch gegenüber Dritten, die durch ihn oder seinen Hund mittelbar und unmittelbar entstehen. Die Trainerin haftete nicht für Körper- und/oder Sachschäden die während des Trainings durch fahrlässiges Handeln des Hundehalters entstehen.

Der Hundehalter übernimmt die alleinige Haftung für sein Tier, während des Trainings und auf dem Wege dorthin. Dies gilt auch, wenn der Hund auf Anweisung der Trainerin ohne Leine geführt wird. Die Trainerin haftet nicht für Schäden die von Dritten und deren Hunden herbeigeführt werden. Die Trainerin haftet nicht bei Verstößen des Hundehalters gegen gesetzliche Vorschriften (wie das Landeshundegesetz).

  • 7 Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge.

  • 8 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Lünen.

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